Mit 30.09.2023 ist die neue Einkommensgrenzenverordnung in Kraft getreten. Die Einkommensgrenzen wurden wie folgt angepasst (siehe Auszug aus dem Landesgesetzblatt):
Die weiteren Vorraussetzungen für die Nutzung einer geförderten Wohnungen finden Sie hier: https://www.bruckerwohnbau.at/kundenservice/haeufige-fragen/